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Hausordnung  

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ZUGANG ZU DRITTEN

Der Auftraggeber darf unbekannte Dritte nicht ohne vorherige Ankündigung in die Einrichtung einführen. Ebenso darf der Kunde die Unterkunft nicht für mehr Personen vermieten, als dies in den geltenden Vorschriften vorgesehen ist. Kleine Haustiere werden toleriert.

RUHEZEITEN

Die Kunden werden gebeten, den Rest der Nachbarschaft zu respektieren. Lärm, auch tagsüber, ist verboten. Der Kunde, der Störungen oder Skandale in irgendeiner Form verursacht, kann entlassen werden. Im Interesse der Ruhe der Einrichtung muss jeglicher Lärm zwischen 22.00 und 7.00 Uhr eingestellt werden.

FEUERALARM

Aus Sicherheitsgründen und aus Rücksicht auf alle ist das Rauchen im gesamten Haus strengstens untersagt. Bei nicht fristgerechter Auslösung des Feueralarms wegen Nichteinhaltung dieser Bestimmung werden 150 € für die Wiederinbetriebnahme der Brandschutzanlage in Rechnung gestellt.

VERLORENE GEGENSTÄNDE

Die Einrichtung lehnt jegliche Haftung im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung während des Aufenthalts des Kunden ab. Zurückgelassene oder zurückgelassene Gegenstände können unter den im Gesetz vom 31. März 1896 vorgesehenen Bedingungen verkauft werden. Wenn der Kunde die Rücksendung seiner Sachen per Paket oder Post verlangt, erfolgt dies mit Sendungsverfolgung und Versicherung der Wertgegenstände. Der Versand erfolgt nach Zahlung der Versandkosten durch den Kunden.

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